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   LG Aachen, 20.11.2015 - 6 S 99/15   

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https://dejure.org/2015,60679
LG Aachen, 20.11.2015 - 6 S 99/15 (https://dejure.org/2015,60679)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.11.2015 - 6 S 99/15 (https://dejure.org/2015,60679)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. November 2015 - 6 S 99/15 (https://dejure.org/2015,60679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur rechtlichen Beurteilung von Vorschuss- oder Vorauszahlungen auf den künftigen Ausgleichsanspruch nach Beendigung eines Handelsvertretervertrags nach Vertrags- oder nach Bereicherungsrecht; Anforderungen an die wirksame Geltendmachung einer Aufrechnung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Aachen, 24.07.2015 - 101 C 166/14

    Umfang eines Provisionsrückzahlungsanspruchs einer Versicherungsagentur gegen

    Auszug aus LG Aachen, 20.11.2015 - 6 S 99/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen - 101 C 166/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 24.07.2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Aachen, 101 C 166/14, zu verurteilen, an den Kläger weitere 1.200,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2014 zu zahlen.

    Im Wege der (unselbständigen) Anschlussberufung beantragt die Beklagte, das am 24.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen, 101 C 166/14 dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, 144, 33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2014 zu zahlen.

  • BGH, 14.07.2016 - VII ZR 297/15

    Handelsvertretervertrag: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Anrechung eines

    Auszug aus LG Aachen, 20.11.2015 - 6 S 99/15
    Nicht Rechtskräftig - Revisionsverfahren VII ZR 297/15 BGH Karlsruhe.
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2004 - 16 U 69/03

    Handelsvertretervertrag: Zur Zulässigkeit von vor Vertragsende getroffenen

    Auszug aus LG Aachen, 20.11.2015 - 6 S 99/15
    Die Beklagte weist zwar zutreffend darauf hin, dass vor Vertragsende getroffene Vereinbarungen über eine sogenannte Vorauserfüllung des Ausgleichsanspruchs in Form einer Anrechnung erbrachter Leistungen nur möglich sind, wenn diese Vereinbarung und die vereinbarte Art der Vorabtilgung nicht auf einen unzulässigen Ausschluss des Ausgleichsanspruchs aus § 89b HGB hinauslaufen würde und daher Vereinbarungen über eine Voraberfüllung des Ausgleichsanspruchs vor dessen Entstehung mit Vertragsende nur dann rechtlich zulässig und wirksam sind, wenn laufend ein Gesamtbetrag gezahlt wird, der deutlich über der in vergleichbaren Fällen gezahlten Provision liegt, die Mehrzahlung vereinbarungsgemäß der Voraberfüllung des künftigen Ausgleichsanspruchs dienen soll und deswegen die Rückzahlung dieser der Voraberfüllung des Ausgleichsanspruchs dienenden Leistungen durch den Handelsvertreter an den Unternehmer für den Fall zwingend vereinbart ist, dass der Ausgleichsanspruch später nicht entstehen oder nachträglich entfallen sollte (OLG Düsseldorf, Urteil v. 06.02.2004, I-16 U 69/03, zitiert nach juris).
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